Gesetzliche Krankenversicherung
Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse haben Anspruch auf Versorgung mit Heilmitteln. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Heilmitteln gehören auch die Maßnahmen
der Ergotherapie.
Die Heilmittelrichtlinien regeln die Versorgung der gesetzlich Versicherten. Die Heilmittelrichtlinien definieren den Rahmen, in dem eine medizinisch zweckmäßige, ausreichende sowie wirtschaftliche
Versorgung der Versicherten gegeben ist